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Mietbedingungen BellaBambi® multi

Vertragspartnerin aller Vermietungen ist:

Bamberger Wellness GmbH
Industriestraße 25
89423 Gundelfingen
nachfolgend "Bamberger" genannt

§1 Überlassung und Verwendung

  1. Die gemieteten Artikel sind der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen.        
    Wenn nicht anders angegeben, stellt Bamberger dem Mieter Neuware zur Verfügung.
  2. An den Mietobjekten dürfen keine irreversiblen, technischen Veränderungen vorgenommen werden. 
  3. Die Mietobjekte dürfen weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, noch weitervermietet oder verkauft werden.

§2 Mietdauer

  1. Die Mietdauer beginnt mit der Ausgabe der Mietobjekte durch Bamberger nach festgestelltem Zahlungseingang und beträgt 3 Wochen
  2. Werden die Mietobjekte nicht spätestens bis zum Ende der Mietdauer an Bamberger zurückgegeben, kann Bamberger dem Mieter den Gesamtwert der Mietobjekte in Rechnung stellen.

    §3 Mietgebühr

    1. Für die Vermietung der oben genannten Mietobjekte erhebt Bamberger für die Dauer der Mietzeit eine Mietgebühr. Sie ist in der Auftragsbestätigung bzw. Vorkasserechnung angegeben.
    2. Die Mietgebühr ist im Voraus vom Mieter zu entrichten.
    3. Die Mietgebühr wird bei Kauf der Mietobjekte mit dem Gesamtpreis verrechnet.
    4. Geliefert wird versandkostenfrei bzw. die Versandkosten werden von Bamberger getragen. Bei Rücksendung übernimmt der Mieter die Rückversandkosten. 

    §4 Sorgfaltspflicht / Haftung bei Schäden

    1. Der Mieter verpflichtet sich zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit den Mietobjekten. Sollten die Mietobjekte durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mietobjekte verloren gehen. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
    2. Jede Beschädigung oder Verlust der Mietobjekte ist Bamberger sofort anzuzeigen.

    §5 Rücktritt

    Bamberger ist zum sofortigen Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingun-gen verletzt werden. Die Mietobjekte sind nach Rücktritt vom Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, an Bamberger zurückzugeben.

    §6 Schlussbestimmungen

    Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich 
    erreicht werden.

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